Unser Leistungsspektrum

Wir haben Zeit für Sie und beraten Sie gerne.
Unsere Berater sind auf dem neusten Stand der Gesetzgebung.
Wir arbeiten zusammen mit Ihnen und für Sie, damit Ihre Steuerlast vermindert wird
.

Unsere Leistungen erbringen wir nur im Rahmen einer Mitgliedschaft!

Werden auch Sie  Mitglied!

Als Mitglied bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

Erstellung der Einkommensteuererklärung, im Rahmen des § 4 Nr. 11 StberG (gesetzlich beschränkte Beratungsbefugnis) Beratung:

•  in Einkommen- und Lohnsteuerfragen
• bei der Wahl der günstigen Steuerklasse
• bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz)
• bei der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
• bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten und bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen
• bei der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
• bei Dienstleistungen im Haushalt und Handwerkerleistungen an Haus oder Wohnung (auch als Mieter)

 Antragstellung auf:

• Einkommensteuerveranlagung
• Nichtveranlagungsbescheinigungen
• Lohnsteuerermäßigung
• Kindergeld
• Wohnungsbauprämie
• Arbeitnehmersparzulage

und auch:

• Steuerfreistellung von Zinseinnahmen oder Anrechnung von Kapitalertragsteuer oder Körperschaftsteuer (Zinsabschlagsteuern)
• Berechnung der Erstattungsansprüche
• Prüfung der ergehenden steuerlichen Bescheide auf sachliche und rechnerische Richtigkeit
• Einlegung und Führen von Rechtsmitteln bis hin zur Klage vor den Finanzgerichten, soweit erforderlich.

Auch Arbeitnehmer, Rentner oder Unterhaltsempfänger, die Einnahmen zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder aus privaten Veräußerungsgeschäften beziehen, können als Mitglied die Beratung in Anspruch nehmen, Diese Einnahmen dürfen jedoch 13.000 EUR und bei zusammen veranlagten Ehegatten 26.000 EUR nicht übersteigen.

Bei Einnahmen gem. § Nr. 12 Nr. 26 und Nr. 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter), sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind, dürfen wir auch beraten.