Mitgliedschaft
Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein Münsterland e.V. können alle Arbeitnehmer, Beamte, Rentner und Pensionäre, aber auch Arbeitslose und Unterhaltsempfänger im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden.
Der Verein erhebt bei Eintritt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 20,00 € zzgl. derzeitig geltender ges. MwSt. von 19 %, mithin einen Bruttobetrag i.H.v. 23,80 €.
Daneben wird ein Jahres-Mitgliedsbeitrag erhoben, der unter sozialen Gesichtspunkten nach unten hin abgestuft wird. Er beträgt:
Die Beitragsbemessungsbasis wird wie folgt berechnet:
Summe aller auf den Lohnsteuerkarten bescheinigten Bruttoarbeitslöhnen, Versorgungsbezügen und sonstigen Einkünften, die dem Progressionsvorbehalt nach § 32 b EStG unterliegen, sowie die Grundförderung und die Zulagen nach dem Eigenheimzulagengesetz.
Hinzuzurechnen sind weiter alle Einnahmen aus sonstigen Einkünften, Einnahmen aus Kapitalvermögen sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.